Ausschreibung Duathlon 2014
6. Baden-Württembergischer Feuerwehr-Duathlon
Burladingen-Melchingen, Zollernalbkreis
Datum / Zeit: Samstag, 05. Juli 2014, ab 09:00 Uhr; je weiter die Anfahrt, desto später die zugewiesene Startzeit.
Ort: 72393 Burladingen-Melchingen, Zollernalbkreis, Ortsdurchfahrt „Unter den Linden“.
Veranstalter : Innenministerium
Baden-Württemberg, Landesfeuerwehrschule Baden-Württember,
Landesfeuerwehrverband Baden-Württember, Unfallkasse Baden-Württemberg,
Kreisfeuerwehrverband Zollernalbkreis
Organisation : Kreisfeuerwehrverband Zollernalbkreis, Landratsamt Zollernalbkreis, Brand- und Katastrophenschutz.
Unterstützung durch die Landesfeuerwehrschule und die Feuerwehr Burladingen.
Disziplinen
· Duathlon:
5 km laufen, 20 km Fahrrad fahren. Beim Fahrradfahren besteht
Helmpflicht (Fahrradhelm). Es werden auch geschotterte Wege befahren,
Rennräder sind nicht geeignet.
· Nordic Walking: 7,5 km, Start: letzter Startblock.
Startberechtigung: Startberechtigt sind alle Angehörigen der baden-württembergischen Feuerwehren und deren Familienangehörige.
Teilnahmegebühr
Die Kosten der Veranstaltung werden von den Veranstaltern übernommen. Eine Teilnahmegebühr wird damit nicht erhoben.
Die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden auf der Lauf- und Radstrecke
kostenlos mit Getränken versorgt (auch bei der Disziplin
Nordic-Walking).
Anmeldung
In Kürze wird im Internet ein Anmeldeformular geschaltet. Die genaue Adresse (URL) wird auf folgenden Seiten verlinkt:
· Homepage Landesfeuerwehrverband BW www.feuerwehr-bw.de,
· Homepage Landesfeuerwehrschule BW www.lfs-bw.de,
· Homepage Jugendfeuerwehr BW www.jugendfeuerwehr-bw.de,
Anmeldeschluss
Anmeldeschluss ist am 26. Mai 2014.
Ab
dem 14.Juni 2014 werden Startpakete mit Startnummern, Hinweisen zur
Veranstaltung / Startzeit, Zuordnung der Parkplätze etc. über die
Gemeinden an die gemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer verschickt.
Parkmöglichkeiten
In
Nähe zum Start sind ausreichend Parkflächen vorhanden – auch für
Großfahrzeuge. Hinweise zur Anfahrt der Parkplätze werden mit den
Startpaketen bekannt gegeben.
Zeitnahme
Es erfolgt keine Zeitmessung!
Wertungen
1. Kreis-Wertung
Alle
teilnehmenden Feuerwehrangehörigen aus einem Stadt- oder Landkreis
bezogen auf die Gesamtzahl der Feuerwehrangehörigen im jeweiligen Kreis.
2. Feuerwehr-Wertung
Alle
teilnehmenden Feuerwehrangehörigen aus einer Gemeinde bezogen auf die
Gesamtzahl der Feuerwehrangehörigen in der jeweiligen Gemeinde.
3. Sonderwertung Einsatzabteilungen
Alle
teilnehmenden aktiven Feuerwehrangehörigen aus einer Gemeinde bezogen
auf die Gesamtzahl der aktiven Feuerwehrangehörigen in der jeweiligen
Gemeinde.
4. Sonderwertung Jugendfeuerwehr
Alle
teilnehmenden Mitglieder der Jugendfeuerwehr aus einer Gemeinde bezogen
auf die Gesamtzahl der Jugendfeuerwehr in der jeweiligen Gemeinde.
5. Sonderwertung Altersabteilung
Alle
teilnehmenden Angehörigen der Altersabteilung aus einer Gemeinde
bezogen auf die Gesamtzahl der Angehörigen der Altersabteilung in der
jeweiligen Gemeinde.
6. Sonderwertung Werkfeuerwehren
Gewertet
werden alle teilnehmenden Angehörigen einer Werkfeuerwehr bezogen auf
die Gesamtzahl der Angehörigen der jeweiligen Wehr.
Duschmöglichkeiten
Am Ziel besteht die Möglichkeit zum Duschen.
Siegerehrung
Die Siegerehrung findet im Zielbereich „Unter den Linden“ statt.
Rahmenprogramm
Rund um den Zielbereich findet ein kleines Rahmenprogramm statt. Mehrere Organisationen und Firmen werden sich dort präsentieren.
Haftung
Veranstalter und Organisatoren übernehmen gegenüber den Teilnehmern und dritten Personen keine Haftung.
Unfallversicherungsschutz
Angehörige
der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich der Jugendfeuerwehr genießen
den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, wenn sie als Teilnehmer im
Rahmen ihres Feuerwehrdienstes vom zuständigen Kommandanten entsandt
worden sind.
Angehörige
von Werkfeuerwehren sind dann unfallversichert, wenn ihre Teilnahme im
Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII
erfolgt. Zuständiger Unfallversicherungsträger ist die jeweilige
Fachberufsgenossenschaft, bei der das Unternehmen Mitglied ist. Es wird
empfohlen, den Versicherungsschutz rechtzeitig über den Arbeitgeber zu
klären.
Beamte
der Berufsfeuerwehr sind dann unfallversichert, wenn ein Unfall
anlässlich des Duathlons als Dienstunfall im Sinne des
Beamtenversorgungsgesetzes anzuerkennen ist.
Starter,
die keiner Feuerwehr angehören, sind über ihre normale
Krankenversicherung abgesichert. Evtl. zusätzliche
Versicherungsleistungen wären über private Versicherungen abzudecken.