Dienstag, 22. April 2014

6. Baden-Württembergischer Feuerwehr-Duathlon in Burladingen-Melchingen

 Ausschreibung Duathlon 2014
6. Baden-Württembergischer Feuerwehr-Duathlon
Burladingen-Melchingen, Zollernalbkreis
Datum / Zeit: Samstag, 05. Juli 2014, ab 09:00 Uhr; je weiter die Anfahrt, desto später die zugewiesene Startzeit.

Ort: 72393 Burladingen-Melchingen, Zollernalbkreis, Ortsdurchfahrt „Unter den Linden“.

Veranstalter : Innenministerium Baden-Württemberg, Landesfeuerwehrschule Baden-Württember, Landesfeuerwehrverband Baden-Württember, Unfallkasse Baden-Württemberg, Kreisfeuerwehrverband Zollernalbkreis
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Organisation : Kreisfeuerwehrverband Zollernalbkreis, Landratsamt Zollernalbkreis, Brand- und Katastrophenschutz.
Unterstützung durch die Landesfeuerwehrschule und die Feuerwehr Burladingen.

Disziplinen
·       Duathlon: 5 km laufen, 20 km Fahrrad fahren. Beim Fahrradfahren besteht Helmpflicht (Fahrradhelm). Es werden auch geschotterte Wege befahren, Rennräder sind nicht geeignet.
·       Nordic Walking: 7,5 km, Start: letzter Startblock.

Startberechtigung: Startberechtigt sind alle Angehörigen der baden-württembergischen Feuerwehren und deren Familienangehörige.


Teilnahmegebühr
Die Kosten der Veranstaltung werden von den Veranstaltern übernommen. Eine Teilnahmegebühr wird damit nicht erhoben.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden auf der Lauf- und Radstrecke kostenlos mit Getränken versorgt (auch bei der Disziplin Nordic-Walking).

Anmeldung
In Kürze wird im Internet ein Anmeldeformular geschaltet. Die genaue Adresse (URL) wird auf folgenden Seiten verlinkt:
·       Homepage Landesfeuerwehrverband BW www.feuerwehr-bw.de,
·       Homepage Landesfeuerwehrschule BW www.lfs-bw.de
·       Homepage Jugendfeuerwehr BW  www.jugendfeuerwehr-bw.de,
·       Homepage der Feuerwehr Burladingen www.feuerwehr-burladingen.de

Anmeldeschluss
Anmeldeschluss ist am 26. Mai 2014.
Ab dem 14.Juni 2014 werden Startpakete mit Startnummern, Hinweisen zur Veranstaltung / Startzeit, Zuordnung der Parkplätze etc. über die Gemeinden an die gemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer verschickt.

Parkmöglichkeiten
In Nähe zum Start sind ausreichend Parkflächen vorhanden – auch für Großfahrzeuge. Hinweise zur Anfahrt der Parkplätze werden mit den Startpaketen bekannt gegeben.

Zeitnahme
Es erfolgt keine Zeitmessung!

Wertungen
1.   Kreis-Wertung
Alle teilnehmenden Feuerwehrangehörigen aus einem Stadt- oder Landkreis bezogen auf die Gesamtzahl der Feuerwehrangehörigen im jeweiligen Kreis.

2.   Feuerwehr-Wertung
Alle teilnehmenden Feuerwehrangehörigen aus einer Gemeinde bezogen auf die Gesamtzahl der Feuerwehrangehörigen in der jeweiligen Gemeinde.

3.   Sonderwertung Einsatzabteilungen
Alle teilnehmenden aktiven Feuerwehrangehörigen aus einer Gemeinde bezogen auf die Gesamtzahl der aktiven Feuerwehrangehörigen in der jeweiligen Gemeinde.

4.   Sonderwertung Jugendfeuerwehr
Alle teilnehmenden Mitglieder der Jugendfeuerwehr aus einer Gemeinde bezogen auf die Gesamtzahl der Jugendfeuerwehr in der jeweiligen Gemeinde.

5.   Sonderwertung Altersabteilung
Alle teilnehmenden Angehörigen der Altersabteilung aus einer Gemeinde bezogen auf die Gesamtzahl der Angehörigen der Altersabteilung in der jeweiligen Gemeinde.

6.   Sonderwertung Werkfeuerwehren
Gewertet werden alle teilnehmenden Angehörigen einer Werkfeuerwehr bezogen auf die Gesamtzahl der Angehörigen der jeweiligen Wehr.

Duschmöglichkeiten
Am Ziel besteht die Möglichkeit zum Duschen.

Siegerehrung
Die Siegerehrung findet im Zielbereich „Unter den Linden“ statt.

Rahmenprogramm
Rund um den Zielbereich findet ein kleines Rahmenprogramm statt. Mehrere Organisationen und Firmen werden sich dort präsentieren.

Haftung
Veranstalter und Organisatoren übernehmen gegenüber den Teilnehmern und dritten Personen keine Haftung.

Unfallversicherungsschutz
Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich der Jugendfeuerwehr genießen den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, wenn sie als Teilnehmer im Rahmen ihres Feuerwehrdienstes vom zuständigen Kommandanten entsandt worden sind.

Angehörige von Werkfeuerwehren sind dann unfallversichert, wenn ihre Teilnahme im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII erfolgt. Zuständiger Unfallversicherungsträger ist die jeweilige Fachberufsgenossenschaft, bei der das Unternehmen Mitglied ist. Es wird empfohlen, den Versicherungsschutz rechtzeitig über den Arbeitgeber zu klären.

Beamte der Berufsfeuerwehr sind dann unfallversichert, wenn ein Unfall anlässlich des Duathlons als Dienstunfall im Sinne des Beamtenversorgungsgesetzes anzuerkennen ist.


Starter, die keiner Feuerwehr angehören, sind über ihre normale Krankenversicherung abgesichert. Evtl. zusätzliche Versicherungsleistungen wären über private Versicherungen abzudecken.  

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