Die Industriebaurichtlinie war beim Fachseminar der AGWF im Feuerwehrhotel Sankt Florian das Schwerpunktthema. Den Einstieg machte Thomas Frech, Kommandant der Feuerwehr Böblingen, mit einem Bericht eines Großbrandes in einem Sanitärfachbetrieb aus dem vergangenen Jahr. Sehr eindrucksvoll stellte Frech den ungewöhnlichen Einsatz den Seminarteilnehmer vor. 450 Einsatzkräfte waren an dem mehrere Tage dauernden Einsatz eingebunden. Die Bedeutung einer funktionierenden Brandwand war auch bei diesem Einsatz ein Faktor für den erfolgreichen Einsatz der Feuerwehr. Unterstützt wurde die Feuerwehr Böblingen von den umliegenden Feuerwehren und der Werkfeuerwehr Daimler. Aus der Landeshauptstadt wurde ein Holland Fire System zum Einsatz gebracht. Von der Stuttgarter Flughafenfeuerwehr wurde ein Flugfeldlöschfahrzeug eingesetzt.
Den Einstieg in das Regelwerk übernahm der Branddirektor und Abteilungsleiter
Einsatzvorbeugung der Münchener Berufsfeuerwehr, Dipl. Ing. Peter Bachmeier. Er berichtete von der praktischen Umsetzungen der Industriebaurichtlinie, erläuterte auch die Entstehung der jetzt gültigen Vorschrift und die Arbeit in seiner Funktion als Vorsitzender des Arbeitskreises Vorbeugender Brand und Gefahrenschutz der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren und des Deutschen Feuerwehrverbandes (AK VB/G). Bachmeier stellte klar, dass die Feuerwehr mit Ihrer Einsatzerfahrung ein wichtiger Partner ist und aus dem Baurecht mit Aufgaben belegt wird, die nicht immer leistbar sind. Aus Sicht der Feuerwehr sind Erleichterungen im Baurecht oft Erschwernisse für den Feuerwehreinsatz. Denn wird die Fluchtweglänge von maximal 105 Metern genutzt, bedeutet dies auch einen Angriffsweg von 105 Metern. Die Tatsache Fluchtweg = Angriffsweg stellt auch einen zentralen Punkt der Feuerwehrbetrachtung dar. Letztendlich merkt man Peter Bachmeier auch sofort an, dass er mit Leidenschaft dabei ist!
Die umfangreichen Möglichkeiten und Definitionen der Industriebaurichtlinie erläuterte der Vorsitzende des Werkfeuerwehrverbands Bayern, Dipl. Ing. Martin Wilske den Seminarteilnehmern. Die Beachtung der Richtlinie gilt ab dem Zeitpunkt an dem sie als technische Baubestimmung oder als Sonderbauverordnung eingeführt worden ist. In Baden-Württemberg wurde sie eingeführt, mit der Liste der technischen Baubestimmungen (LTB) vom 14.11.2014 veröffentlicht am 17.12.2014 im Gemeinsamen Amtsblatt (GABl) S. 783 in Kraft getreten am 01.01.2015
In jedem Fall gilt: Keine Rosinenpickerei! Auf keinen Fall ist das „Mischen“ zwischen alter und neuer IndBauRL erlaubt. Wilske ging auf die Neuerungen wie z.B. dem Einfluss von halbstationären Löschanlagen auf die Sicherheitskategorie bei Zustimmung durch die Werkfeuerwehr; die Konkretisierung der Anforderungen und Lagerungen an Außenwänden. Das Thema Geschosse, Ebenen und Einbauten musste Martin Wilske genau erläutern. Hier gab es auch den größten Diskussionsbedarf. Die Betrachtungen nach Abschnitt 6 oder 7 wurden eingehend behandelt.
Abschließend konnte AGWF-Vorsitzender Andreas Rudlof eine positive Bilanz ziehen und ein lehrreiches und von Diskussionen geprägtes Fachseminar beenden. Den Referenten sei auch an dieser Stelle nochmals ein großes Dankeschön entgegen gebracht.
Für die bevorstehende Mitgliederversammlung am 08.07.2015 bei Roche in Mannheim warb Rudlof. Da Wahlen anstehen bat er um zahlreiche Teilnahme der Werkfeuerwehren. Auch das Rahmenprogramm hat es in sich. Der Geschäftsführer von Trigema, Wolfgang Grupp wird vor den baden-württembergischen Werkfeuerwehren über die Verantwortung und Leistung der Unternehmer als Voraussetzung für sichere Arbeitsplätze referieren. Die Anmeldung zur Mitgliederversammlung erfolgt wie in den vergangen Jahren über die Homepage der AGWF-BW.
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