Sonntag, 29. Juni 2014

AGWF Vorstand zu Besuch am Flughafen München

AGWF-BW Vorstand mit dem Leiter der
Flughafenfeuerwehr München, Jörg Leiwering (ganz links)
Unser ehemaliges Vorstandsmitglied Jörg Leiwering ist seit rund vier Jahren Leiter der Münchner Flughafenfeuerwehr. Nachdem unser Besuch im letzten Jahr leider aus Termingründen nicht stattfinden konnte, haben wir das in diesem Jahr nachgeholt. Jörg Leiwering ist mit seinem Wechsel von Baden-Württemberg nach Bayern jetzt im bayerischen Werkfeuerwehrverband aktiv. Der AGWF-BW Vorstand bedankt sich herzlich bei Jörg und seinen Mitarbeitern für die interessanten Eindrücke und Vorführungen am Franz-Josef-Strauß-Flughafen. Wir werden den Kontakt nach Bayern aufrecht erhalten.

Informationen rund um den Flughafen

Im Hintergrund die Ausstellung von Feuerwehrausrüstungen

Vorführung des Flugfeldlöschfahrzeuges

Montag, 23. Juni 2014

AGWF Eintagesseminar und Mitgliederversammlung 2014

AGWF Eintagesseminar und Mitgliederversammlung 2014

Termin 09.07.2014 // 09:00 Uhr get together
Wir sind in diesem Jahr zu Gast bei der Robert Bosch GmbH in Reutlingen.

Seminarteil


Uhrzeit
Thema
Referent
09:00
get together
--

09:30
Begrüßung
10:00
Pressearbeit/neue Medien
Gerhard Lang
Polizeidirektor a.D.
11:45
Kommunikation im Krisenfall
Volkmar Krämer
Leiter Presse Öffentlichkeitsarbeit am Flughafen Stuttgart
13:00
Mittagspause
--
14:00
Mitgliederversammlung
Andreas Rudlof
1. Vorsitzender
15:00
Betriebsbesichtigung
Rainer Wenke
Leiter WF Bosch Reutlingen

LFS stellt neuen Leitfaden für Gruppenführer online

Ab sofort liegt für den Gruppenführerlehrgang ein neuer Leitfaden vor, der auch zur eigenen Fortbildung genutzt werden kann.

Gruppenführer
Ab sofort liegt für den Gruppenführerlehrgang ein neuer Leitfaden vor. Die Lernunterlage soll helfen, mit konkreten Grundsätzen, ein sicheres Handlungsschema zu erlernen und bietet der Führungskraft ein standardisiertes Herangehen an einzelne Einsatzsituationen.

Damit will die Landesfeuerwehrschule den Teilnehmern selbst die Chance geben, Erfahrungen als Führungskraft sammeln zu können, komplexe Einsatzszenarien zu beurteilen und daraus resultierend, die relevanten Entscheidungen zu treffen. Dem Leitbild „Ausbildung zum be-greifen“ folgend, nehmen die hohen praktischen Übungsanteile im Gruppenführerlehrgang einen besonderen Stellenwert ein.

Neben der Vorbereitung für den Gruppenführerlehrgang, stellen die Hinweise eine Möglichkeit zur eignen Fortbildung dar.


Quelle: Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg

Dienstag, 10. Juni 2014

13. Juni 2014 ist Rauchmeldertag

Auch ein Rauchmelder braucht Pflege

Bildunterschrift hinzufügen

Freitag, der 13. Juni ist bundesweiter Rauchmeldertag

Bei einem Brand ist vieles abgesichert: das Auto, das eigene Haus, das Inventar. Alles ist ersetzbar. Doch wie sieht es mit unserem Leben aus? Wer beschützt bei einem Brand in den eigenen vier Wänden mein Leben und das meiner Familie? Rauchmelder. Deswegen gibt es mittlerweile in 13 Bundesländern eine gesetzlich vorgeschriebene Rauchmelderpflicht. Viele Vermieter sind ihren Pflichten zur Installation von Rauchmeldern bereits
nachgekommen. Wohnungs- und Hauseigentümer, die ihr Eigentum selbst bewohnen, sind jedoch oft unzureichend informiert. Deshalb stehen sie beim diesjährigen Rauchmeldertag am 13. Juni 2014 im Vordergrund.

Worauf beim Kauf eines Rauchmelders geachtet werden sollte

Rauchmelder müssen mit dem CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und der Angabe „EN 14604“ versehen sein. Aufgrund der Tatsache, dass das CE-Zeichen an einem Rauchmelder aber keine Aussage über dessen Qualität trifft, sondern nur besagt, dass das Produkt in Europa verkauft werden darf, gibt es seit 2012 das unabhängige Qualitätszeichen „Q“. Rauchmelder mit dem „Q“ werden einer erweiterten Qualitätsprüfung unterzogen. Sie werden auf ihre
Langlebigkeit geprüft, weisen eine deutliche Reduktion von Falschalarmen auf, haben eine erhöhte Stabilität, z. B. gegen äußere Einflüsse, und eine fest eingebaute Batterie, die über eine Lebensdauer von mindestens 10 Jahren
verfügt. „Damit Käufern, die besonderen Wert auf Qualität und Zuverlässigkeit legen, eine verlässliche Entscheidungshilfe geboten werden kann, gibt es das „Q“ als unabhängiges Qualitätszeichen“, erklärt Christian Rudolph, Vorsitzender des Forums Brandrauchprävention e.V.

Wie und wo Rauchmelder installiert werden müssen

Laut den Bauordnungen der Bundesländer mit Rauchmelderpflicht müssen Rauchmelder in Kinder- und Schlafzimmern sowie in Fluren angebracht werden. Damit die Melder vom Brandrauch ungehindert erreicht werden und so schon Brände in der Entstehungsphase erkennen können, ist es wichtig, dass sie an der Decke möglichst in der Raummitte angebracht werden. Wer über eine Wohnung oder ein Haus mit mehreren Etagen verfügt, sollte auch den Keller bzw. den Dachboden nicht vergessen.

Regelmäßige Wartung

Der beste Rauchmelder kann im Ernstfall nicht funktionieren, wenn z. B. die Batterie leer oder der Rauchmelder stark verschmutzt ist. Daher ist eine regelmäßige Wartung unbedingt notwendig. „Eigentümer, die ihre Wohnung oder ihr Haus selbst bewohnen, sind für die Funktionsfähigkeit ihrer Rauchmelder persönlich verantwortlich. Die Wartung beinhaltet u. a. das
Drücken der Prüftaste nach Herstellerangaben, um zu schauen, ob die Batterie und der Alarmgeber noch funktionieren. Des Weiteren sollte auch genau kontrolliert werden, ob die Öffnungen am Rauchmelder frei von Staub und Flusen sind. Unabhängig vom Drücken der Prüftaste ist ein Batteriewechsel erforderlich, wenn der Rauchmelder einen Warnton aussendet“, so Mike Filzen, Pressesprecher der Feuerwehr Essen.
Wer mit der Installation und der Wartung ganz auf Nummer sicher gehen will, beauftragt am besten einen Dienstleister, der z. B. den bundesweiten Standard des Forums Brandrauchprävention „Q-Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder“ erfüllt und damit über die geeigneten Qualifikationen verfügt.
Ob der Vermieter oder der Mieter für die Wartung zuständig ist, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Alle Informationen zur Rauchmelderpflicht in den Bundesländern und zu Rauchmeldern allgemein finden Sie unter www.rauchmelder-lebensretter.de